Pfarrkirchenrat

Dem PKR in St. Georgen gehören an:
Josef Rofner (Stellvertretender Obmann),
Heinz Waldherr,
Mag. Katharina Augustin
sowie Dekan Cons. Dr. Peter Scheiring

Der Pfarrkirchenrat ist für die kirchliche Vermögensverwaltung auf pfarrlicher Ebene zuständig. Die Funktionsperiode der bestellten Mitglieder des Pfarrkirchenrates beträgt fünf Jahre.
Eine Wiederbestellung derselben Personen ist möglich.
Die Bestellung der Mitglieder aller Pfarrkirchenräte erfolgte in der Diözese mit 1. Jänner 2023.

Kontaktperson: Dekan Cons. Dr. Peter Scheiring
E-Mail: [email protected]