Kircheneintritt

Kircheneintritt

Wiedereintritt – was ist zu tun?

Sie sind vor einiger Zeit aus der Kirche ausgetreten? Inzwischen hat sich Ihre Sicht geändert: Sie möchten wieder in die katholische Kirche eintreten. Sie können wieder aufgenommen werden – die Tür steht für Sie offen! Der erste Kontakt:  Wenn Sie überlegen, wieder in die Kirche einzutreten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, auch per Mail an [email protected].

Viele kehren zurück
Wenn Sie in die Kirche zurückkehren wollen, sind Sie damit nicht allein. Zwar sorgen die Kirchenaustritte stets für größeres mediales Echo, aber allein in der Diözese Innsbruck treten jedes Jahr rund 350 Menschen wieder in die Kirche ein. 

Manchmal tut es weh mit persönlichen Entscheidungen, zu denen auch ein Kirchenaustritt gehört, konfrontiert zu werden, aber es kann für unsere Kirchengemeinschaft auch heilsam sein, die Hintergründe zu kennen. Jeder Austritt hat Konsequenzen für die Gemeinschaft, und auch für jene Personen, die sich offiziell von der Kirche losgesagt haben. 

Ich möchte hier eine Konsequenz ansprechen, welche nicht im Kirchenrecht oder in diözesanen Verordnungen Erwähnung findet. Es geht um die persönliche Verantwortung im Umgang mit dem Kirchenaustritt, wenn man gebeten wird,die Patenschaft bei  einer Taufe oder Firmung zu übernehmen. Das Pfarramt darf aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft darüber erteilen, ob Personen  aus der Kirche ausgetreten sind. Es darf nur nach Anfragen darauf verwiesen werden, dass es nicht möglich ist nach einem Kirchenaustritt eine Patenschaft zu übernehmen. Daraus ergeben sich öfter leider für alle Beteiligten unangenehme Situationen. Diese Aufgabe der Information an das persönliche Umfeld kann weder vom Pfarrer oder der Pfarrsekretärin übernommen werden, sondern bleibt die persönliche Verantwortung jener Personen, die einen Kirchenaustritt vollzogen haben.  Ich schreibe diese Zeilen mit der Bitte, dass diese persönliche Verantwortung auch wahrgenommen wird.    

Unterlagen: Bescheid vom Austritt (wenn möglich), Ausweis, Heiratsurkunde (wenn in der Zwischenzeit eine standesamtl. Trauung stattfand), Meldezettel (bei Umzug)