Pfarrkirchenrat

Dem PKR in Peter und Paul gehören an:
DI Anton Mederle (Stellvertretender Obmann),
Marion Köll
Gertraud Scharmer
Peter Larcher (PGR-Obmann),
und Dekan Cons. Dr. Peter Scheiring

Der Pfarrkirchenrat ist für die kirchliche Vermögensverwaltung auf pfarrlicher Ebene zuständig. Die Funktionsperiode der bestellten Mitglieder des Pfarrkirchenrates beträgt fünf Jahre.
Eine Wiederbestellung derselben Personen ist möglich.
Die Bestellung der Mitglieder aller Pfarrkirchenräte erfolgte in der Diözese mit 1. Jänner 2023.

Kontaktperson: Dekan Cons. Dr. Peter Scheiring
E-Mail: [email protected]