Weitere Lockerungen bei Gottesdiensten

| Seelsorgeraum Telfs

Es gibt im Zuge der schrittweisen Lockerung der Corona-Maßnahmen auch für den kirchlichen Bereich wieder ein paar wichtige Erleichterungen:

 
Ab Freitag, den 29. Mai ist für Gottesdienste im Seelsorgeraum Telfs folgendes zu beachten:

  • Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Personen, die die Kirche betreten, müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren und den Mund-Nasen-Schutz tragen
  • der Abstand von mindestens 1 Meter –  gewissenhaft einzuhalten. (Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben)
  • Mund-Nasen-Schutz-Masken müssen beim Betreten getragen werden, dürfen aber abgelegt werden, sobald der fixe Sitzplatz eingenommen wurde
  • Der Friedensgruß  bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
  • Es ist weiterhin nur Handkommunion möglich.  Für die Gläubigen ist der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten.
  • Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen. Diese bleiben derzeit noch stark eingeschränkt. 

Bei Taufen gibt es künftig keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr.

Bei Trauungen bleibt eine Beschränkung – maximale Teilnehmerzahl 100 Personen.

An Begräbnissen dürfen nunmehr maximal 100 Personen teilnehmen.

Beichte und Krankenkommunion
Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.

Versammlungen und Treffen
Außerhalb der Gottesdienste (Gruppentreffen für die Sakramentenvorbereitung, PGR-Sitzungen, PKR-Sitzungen, Seniorentreffen, Familienkreise, Weggemeinschaften, Schulungen etc.) sind ab 29. Mai mit einer Höchstzahl von 100 Personen erlaubt. Weiterhin ist der Abstand von 1 m einzuhalten, Mund-Nasen-Schutz muss in Innenbereichen getragen werden, darf aber während des Sitzens auf einem zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz abgenommen werden.

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.