Gottesdienste wieder öffentlich zugänglich
(wirksam vom 7. Dezember 2020 bis vorerst 6. Jänner 2021)
Die Gottesdienste starten wieder mit den Vorgaben, wie sie schon vor dem Lockdown waren.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- In der Kirche ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, vorgeschrieben.
Wir haben zu diesem Zweck jetzt jede zweite Kirchenbank abgesperrt. - Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Beim Betreten der Kirche bitte die Hände desinfizieren.
- Taufen und Hochzeiten sollen nach Möglichkeit aufgeschoben werden.
- Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung;
- Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
Nähere Details finden Sie im unten verlinkten Dokument.
Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht bzw. wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten oder die Angebote im Fernsehen, Radio oder Internet zu nutzen.