Ab 7. Februar wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste

| Seelsorgeraum Telfs

Ab Sonntag, 7 Februar können wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden.

Allgemeine Regeln:
– Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.


– Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Regelungen zur liturgischen Musik
-Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang vorerst weiterhin unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von (bis zu vier) Solisten.

Feiern der Taufe
– Ab Sonntag können wieder stattfinden, jedoch nur im kleinsten Kreis.

Feiern der Trauung
– sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Feier des Sakraments der Versöhnung
− Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden. (FFP2 Maske + 2 Meter Abstand)

Krankenkommunion, Feier der Krankensalbung
– ist unter Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen weiterhin möglich

Begräbnis
− Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
− Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.